Weiterbildung EU-Berufskraftfahrer
Am 1. Oktober 2006 trat gemäß der Eu-Richtlinie 2003/59/EG, das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG) auch in Deutschland in Kraft. Mit der Umsetzung dieser EU-Norm ist nun die Aus- und Weiterbildungspflicht von Kraftfahrern geregelt, die gewerblich tätig sind. Das gilt im Gütertransport genauso wie in der Personenbeförderung.
Diese Weiterbildung umfaßt 35 Stunden á 60 Minuten. Sie ist in 5 Einheiten á 7 Stunden eingeteilt. Diese 5 Module muß jeder Kraftfahrer absolvieren, um seine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1, D, sowie C1E, CE, D1E und DE zu verlängern. Da die Fahrerlaubnisse der genannten Klassen für maximal 5 Jahre (befristet) erteilt werden, empfehlen wir jedes Jahr ein Modul zu erfüllen. So kann die Gültigkeit der Fahrerlaubnis und die Weiterbildungspflicht auf eine Frist gebracht werden. Natürlich kannst du auch alle 5 Module in einer Woche absolvieren. Damit hast du dann bis zur Verlängerung deiner Fahrerlaubnis „Ruhe“. Dann beginnt die nächste „Weiterbildungsrunde“. Wir haben folgende Inhalte zusammengestellt:
Für Lkw-Fahrer und Bus-Fahrer:
1. Eco-Training & Assistenzsysteme
2. Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
3. Gefahrenwahrnehmung
4. Schadensprävention
5. Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Die Termine zur Weiterbildung nach BKrFQG (Kennziffer 95) finden Sie unter der Rubrik „Aktuelles“ für das laufende Jahr.