Informationen zur Anmeldung für die Führerscheinausbildung
Für eine erfolgreiche Teilnahme an der Fahrschulausbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Antrag mit Angabe der Fahrschule (erhältst Du von Ole’s Fahrschule)
- Personalausweis/Reisepass
- 1 Lichtbild
Zusätzlich benötigst Du bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T:
- Sehtestbescheinigung – nicht älter als 1 Jahre
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Lehrgang)
Erweiterung in den Motorradklassen:
- Achtung:
Bei Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A ist unter bestimmten
Voraussetzungen nur eine praktische Prüfung, also keine
Theorieausbildung und Theorieprüfung nötig. Auf die praktische
Vorbereitung zur Prüfung solltet Ihr aber nicht verzichten. Wir beraten
Euch ausführlich und wählen auch gemeinsam aus den verschiedenen
Motorrädern das für Euch passende Krad aus.
Bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung – nicht älter als 1 Jahre
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung; nicht älter als 1 Jahr
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Die Erteilung der Fahrerlaubnis setzt einen ordentlichen Wohnsitz im Inland voraus. Außerdem darf der Bewerber nicht bereits in Besitz einer gleichlautenden Fahrberechtigung aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sein. Schließlich muss das für die beantragte Klasse bestimmte Mindestalter (24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A, 24 Jahre für die Klassen D, und DE, 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E, 20 Jahre für die Klasse A bei stufenweisem Zugang und 18 Jahre für die Klassen B, BE, C1 oder C1E, sowie 16 Jahre für die Klassen A1, L und T, 15 Jahre für die Klasse AM ) erfüllt sein.
… und noch Eins: Jede Verwaltungsbehörde verwendet „ihre“ eigenen Führerschein-Anträge. Von uns erhaltet Ihr nicht nur Führerscheinanträge für Rostock und Doberan. Auch für Ribnitz und Güstrow haben wir die entsprechenden Fahrerlaubnisanträge.
Ja, das hört sich alles sehr behördlich und nach viel „Zettelkram“ an…
Komm‘
einfach bei uns vorbei, in einem persönlichen Gespräch erklären wir Dir
dann genau, welche Unterlagen in Deinem Fall benötigt werden und wo Du
diese schnell und günstig bekommen kannst.