Klassen C1 C D1 D

Weiterbildung EU-Berufskraftfahrer

Am 1. Oktober 2006 trat gemäß der Eu-Richtlinie 2003/59/EG, das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG) auch in Deutschland in Kraft. Mit der Umsetzung dieser EU-Norm ist nun die Aus- und Weiterbildungspflicht von Kraftfahrern geregelt, die gewerblich tätig sind. Das gilt im Gütertransport genauso wie in der Personenbeförderung.

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