Nachschulung

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF),  im Volksmund Nachschulung genannt, wird von der jeweils für den Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnet. Das wiederfährt dir in der Führerschein-Probezeit bereits bei einem A- oder zwei B-Verstößen. Diese Bewährungszeit von zwei Jahren wird bei Erteilung einer Fahrerlaubnis im Regelfall für die ersten zwei Jahre festgelegt. Ausgenommen hiervon sind die Klassen L, M, S und T. Mit der Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre, also erweitert sie sich auf insgesamt vier Jahre. Bei den Auffälligkeiten in der Probezeit, die zur Teilnahme an einem Aufbauseminar führen unterscheidet der Gesetzgeber Verstöße, die in Kategorie A und Verstöße, die in Kategorie B eingeteilt werden. Ein Verstoß nach A, das sind schwere Zuwiderhandlungen, siehe Liste im Weblink verkehrsportal.de, führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung. Bei weniger schweren Zuwiderhandlungen, Verstöße nach B, wird erst beim zweiten Mal, nämlich bei der 2. Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt die Teilnahme am Seminar angeordnet. Generell werden alle Ordnungswidrigkeiten ab genau 40 € Bußgeld mit mindestens einem eingetragenen Punkt in Flensburg entsprechend sanktioniert.

Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils mindestens 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet. Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht. Die Teilnahme am Seminar muss zur festgesetzten Frist erfolgen. Damit du deinen festgesetzten Termin erfüllen kannst, haben wir Rostocker Fahrschulen uns in einer Zentralen Verteilerstelle für Aufbauseminare zusammengetan. Somit ist es dir möglich sofort an einem angeordneten Seminar teilzunehmen. Mit Abschluss des Seminares erhält jeder Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis kann erst erteilt werden, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.

Zentrale Vergabestelle für Nachschulungskurse:

Telefon: 0381/ 723015 zwischen Mo. – Do. 10.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr Fr. 10.00 – 15.00 Uhr anrufen. Ansprechpartner ist Frau Anacker.
Fahrschule Anacker Rigaer Str.5 (Warnow Park) 18107 Rostock OT Lütten Klein.

Web: www.Aufbauseminare-Rostock.de
Hier gibt’s ein Anmeldeformular