Begleitetes Fahren ab 17

Führerschein mit 17 Jahren

Der Volksmund sagt »Führerschein mit 17«, offiziell heißt es »Begleitetes Fahren«:

Ganz Deutschland macht mit, seitdem 2008 Baden-Württemberg als letztes Bundesland eingewilligt hat.

Jetzt kannst Du Deinen Führerschein machen, wenn Du 17 bist.
Wenn Du nicht bis zu deinem 18. Geburtstag warten willst,
dann los – hier findest Du alle wichtigen Infos für den Fahrspaß ab 17!

Seitdem im Oktober 2008 das „Begleitete Fahren ab 17“ (BF 17)  auch bei uns in Mecklenburg/Vorpommern eingeführt wurde kannst Du ganz persönlich davon profitieren. Es geht nämlich ganz einfach um mehr Verkehrssicherheit junger Fahranfänger. Mehr Sicherheit durch mehr Fahrpraxis! Du kannst also ab dem 17. Geburtstag Autofahren. Allerdings nur in Begleitung!

Auf die richtige Begleitung kommt es an!
Beim BF 17 darfst du nach bestandener Prüfung bereits mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Bei der Antragstellung muss diese Begleitperson (es können auch mehrere sein) bereits angegeben werden. Sie werden dann namentlich in Deine Prüfbescheinigung eingetragen.

Die Begleitperson(en) müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher Klasse 3)
  • Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.

Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Du bist verantwortlicher Fahrzeugführer. Den Begleitern empfehlen wir, sich von uns in der Fahrschule in die Aufgabe einweisen zu lassen. Dafür gibt es extra ein Schulungsprogramm, dass wir gemeinsam mit den Begleiter(n) und Dir durchführen. (90 Minuten)

Nach der Prüfung im Auto gibt es eine rosa farbige Prüfbescheinigung. Diese gilt als Führerschein bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Spätestens dann mußt Du Dir den „richtigen“ Führerschein von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgeholt habewn. Mit Deiner Prüfbescheinigung darfst Du in Begleitung innerhalb Deutschlands und Österreichs fahren. Die Begleitpersonen sind dort eingetragen – ohne sie darfst du nicht fahren!

Auch Deine Probezeit beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung. Beim Fahren musst du neben der Prüfungsbescheinigung auch deinen Ausweis immer dabei haben, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren bekommst du nach Antragstellung einen Kartenführerschein und darfst ab dann auch ohne Begleitperson alleine fahren.