Bildungsgutschein

Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Wir sind zertifizierter Bildungsträger und von der Agentur für Arbeit anerkannt.

Somit können wir in der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern Bildungsgutscheine annehmen.

Zertifiziert von der Hanseatischen Zertifizierungsagentur, nach SGB III/AZAV.