Für eine erfolgreiche Teilnahme an der Fahrschulausbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Antrag mit Angabe der Fahrschule (erhältst Du von Ole's Fahrschule)
- Personalausweis/Reisepass
- 1 Lichtbild
zusätzlich benötigst Du bei den Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, S, L, T:
- Sehtestbescheinigung - nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Lehrgang)
bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung - nicht älter als 2 Jahre
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung; nicht älter als 1 Jahr
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Die Erteilung der Fahrerlaubnis setzt einen ordentlichen Wohnsitz im Inland voraus. Außerdem darf der Bewerber nicht bereits in Besitz einer gleichlautenden Fahrberechtigung aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sein. Schließlich muss das für die beantragte Klasse bestimmte Mindestalter (25 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A, 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E, 18 Jahre für die Klasse A bei stufenweisem Zugang und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E sowie 16 Jahre für die Klassen A1, L, M, S und T) erfüllt sein.
... und noch Eins: Jede Verwaltungsbehörde verwendet "ihre" eigenen Führerschein-Anträge. Von uns erhaltet Ihr nicht nur Führerscheinanträge für Rostock und Doberan. Auch für Ribnitz und Güstrow haben wir die entsprechenden Fahrerlaubnisanträge.
Ja, das hört sich alles sehr behördlich und nach viel "Zettelkram" an...
Komm' einfach bei uns vorbei, in einem persönlichen Gespräch erklären wir Dir dann genau, welche Unterlagen in Deinem Fall benötigt werden und wo Du diese schnell und günstig bekommen kannst.
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